Forderungen nach § 172 HGB abwehren
Die Anlageklasse der Schiffsfonds ist tot – zahlreiche Fonds sind bereits in Insolvenz, Milliarden unbedarfter Anleger wurden vernichtet. Hinzu kommen Rückforderungen gezahlter Ausschüttungen durch die Insolvenzverwalter.
Die Insolvenzverwalter berufen sich hierbei auf § 172 des Handelsgesetzbuches (HGB), der sogenannten Kommanditistenhaftung.
Doch dieses Vorgehen ist umstritten und angreifbar:
Für leidgeprüfte Investoren in Schiffsfonds gibt es deshalb Licht am Horizont:
Spezialisierte Anwälte können die auf § 172 HGB beruhenden Forderungen zurückweisen!
Damit auch Sie profitieren können, muss Ihr Fonds bestimmte Kriterien erfüllen. Wir prüfen für Sie in Kooperation mit Spezialanwälten, ob auch für Sie eine Abwehr der Forderungen nach § 172 HGB möglich ist.
Schritt 1: Füllen Sie das folgende Formular komplett aus
Schritt 2:
Wir kontaktieren Sie kurzfristig mit Lösungsvorschlägen